Allgemeine Teilnahmebedingungen "Geschichten gegen Langeweile 2020"

Das Wichtigste in Kürze

 

  • Mit dem Einreichen deines Textes stimmst du den folgenden Teilnahmebedingungen zu. Nimm dir deshalb Zeit, alles gut durchzulesen und zu verstehen. Bei Fragen kannst du dich jederzeit bei uns melden: info@glueckspilze-oftersheim.de
  • Für die Teilnahme musst du die Zustimmung deiner Sorgeberechtigten haben, deinen Text selbst verfasst haben und ihn bis zum 11. April 2020 bei uns eingereicht haben.
  • Du musst sicherstellen, dass dein Text keine Rechte Dritter verletzt. Wenn du zum Beispiel die Beschreibung einer Figur in deiner Geschichte an deinen Klassenkameraden anlehnst, musst du dir dafür vorab die schriftliche Zustimmung eventuell auch von seinen Eltern geben lassen.
  • Die drei besten Texte werden durch eine Jury ausgewählt. Gehört dein Text dazu, erhältst du einen Ama…on-Gutschein im Wert von 20€.
  • Mit der Teilnahme räumst du uns Nutzungsrechte an deinem Text ein. Was das genau bedeutet, kannst du in der Infobox nach §2 nachlesen.

 

Vorbemerkung

 

Die nachfolgenden Vorschriften regeln die Teilnahmebedingungen am Schreibwettbewerb „Geschichten gegen Langeweile 2020“ der Glückspilze Kinderbetreuung GmbH (nachfolgend „Geschichten gegen Langeweile“). Durch das Einreichen eines Textes und dem damit verbundenen Eintritt in den Schreibwettbewerb erklärt der/die Teilnehmende, dass er oder sie die Teilnahmebedingungen inkl. Datenschutzrichtlinien gelesen und verstanden hat und sie befolgen wird. Der Einsendeschluss ist der 11. April 2020 mit Ablauf des Tages. Die Glückspilze Kinderbetreuung GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei Missachtung der Teilnahmebedingungen vom Schreibwettbewerb auszuschließen und Preise zurückzuhalten.

 

Veranstalter des Schreibwettbewerbes ist die Glückspilze Kinderbetreuung GmbH, Gartenstraße 8, 68723 Oftersheim, eingetragen beim Amtsgerichts Mannheim im Handelsregisterblatt HRB 715793 (nachfolgend Veranstalter).

 

Der Wettbewerb wird über www.glueckspilze-oftersheim.de, dem Glückspilze-Facebook-Auftritt und ggf. anderweitigen Medien und Kanälen (z.B. Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim, Oftersheimer Facebook-Auftritt, privater Flohmarktverteiler) angekündigt und beworben.

 

§ 1 Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt bei „Geschichten gegen Langeweile“ sind alle in Oftersheim wohnhaften Kinder und Jugendliche, die zurzeit die 1 – 10 Klasse besuchen und eine Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten haben. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten führt zum Ausschluss. Der Veranstalter behält sich die Prüfung der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie den Ausschluss der Teilnehmenden vor.

(2) Teilnehmende dürfen eine beliebige Anzahl an Texten einreichen. Werden mehrere Texte eingereicht, wird höchstens einer für eine Bewertung im Rahmen des Wettbewerbs ausgewählt. Eine Veröffentlichung auf der Homepage des Veranstalters kann unabhängig vom Wettbewerb stattfinden.

(3) Der/Die Teilnehmende muss Urheber/in des Textes sein. Das bedeutet, der eingereichte Text muss selbst verfasst sein. Eine Mithilfe beim Schreiben des Textes durch Dritte (z.B. Diktat) ist für Teilnehmende der 1. und 2. Klassen erlaubt, muss aber kenntlich gemacht werden.

(4) Die Teilnahme an „Geschichten gegen Langeweile“ ist kostenlos.

(5) Die Texte können ausschließlich per E-Mail an info@glueckspilze-oftersheim.de oder per Post an Glückspilze Kinderbetreuung GmbH, Werderstraße 1, 68723 Oftersheim eingereicht werden.

(6) Der Text sollte eine maximale Länge von 8.000 bis 10.000 Zeichen inkl. Leerstellen (ca. 2 Seiten) haben und muss in deutscher Sprache verfasst sein.

(7) Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmenden, dass ihr Beitrag – im Falle der Aufnahme in die engere Auswahl – vor Veröffentlichung durch das Team des Veranstalters Korrektur gelesen wird. Der Text wird inhaltlich nicht geändert, nicht gekürzt oder ergänzt. Es werden vorhandene formale Fehler nach bestem Wissen und Gewissen korrigiert, um den Text möglichst in einwandfreier Form präsentieren zu können. Im Falle inhaltlicher Unklarheiten, behält sich der Veranstalter vor, die jeweilige Autorin oder den jeweiligen Autor zu kontaktieren.

(8) Es ist den Teilnehmenden nicht möglich, einen eingereichten Text nachträglich, sei es inhaltlich oder formell, aufgrund von Leserkommentaren oder -bewertungen nach Ablauf der Einsendefrist zu überarbeiten.

(9) Einsendeschluss ist der 11. April 2020 mit Ablauf des Tages. Texte, die nach Einsendeschluss eingehen, werden zur Teilnahme am Wettbewerb nicht zugelassen (Ausschlussfrist).

(10) Teilnehmende sind selbst für die Sicherung ihrer Texte verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für einen eventuellen Verlust der Texte. 

 

Der folgende Abschnitt behandelt den Abtritt der Nutzungsrechte an deinem Text an den Veranstalter. Bitte lies ihn besonders aufmerksam durch.

 

§ 2 Freistellung, Rechtseinräumung und Verantwortlichkeit

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, Inhalte abzulehnen, sollten diese ihrer Einschätzung nach rechts- oder sittenwidrig sein.

(2) Mit dem Zusenden von Inhalten erklären die Teilnehmenden, dass diese Inhalte frei von Rechten Dritter sind (insbesondere Urheber- oder Persönlichkeitsrechte). Der Veranstalter ist nicht dazu verpflichtet, von den Teilnehmenden bereitgestellte Beiträge auf die mögliche Verletzung der Rechte Dritter zu prüfen.

(3) Die Teilnehmenden des Schreibwettbewerbs stellen den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche aufgrund der eingereichten Beiträge entstehen oder entstanden sind. Hierzu zählen insbesondere auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Der Teilnehmende räumt dem Veranstalter räumlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das einfache Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) des Werkes für alle Druck- und körperlichen elektronischen Ausgaben einschließlich des Internets sowie für alle Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung ein. Der Teilnehmende sichert zu, dass sein Werk bisher weder in gedruckter noch in elektronischer Form noch ganz oder in Teilen veröffentlicht wurde.

(5) Der Teilnehmende räumt dem Veranstalter für die Dauer des Hauptrechts außerdem folgende einfache Nebenrechte ein:

a) das Recht des ganzen oder teilweisen Vorabdrucks und Nachdrucks, auch in Zeitungen und Zeitschriften;

b) das Recht zu sonstiger Vervielfältigung, insbesondere durch fotomechanische oder ähnliche Verfahren (z.B. Fotokopie);

c) das Recht zum Vortrag des Werks durch Dritte;

(6) Die Einräumung der in (4) – (5) geschilderten Rechte erfolgt dauerhaft und frei von räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Beschränkungen

(7) Der Teilnehmende stimmt mit der Einsendung ausdrücklich einer Veröffentlichung bereits vor Ablauf des Einsendeschluss auf der Homepage des Veranstalters zu.

(8) Der Veranstalter verpflichtet sich nach Abschluss der Auswahl zur Rückübertragung der Rechte an Texten, die nicht zur Veröffentlichung ausgewählt wurden.

(9) Regelungen zur Nutzung der persönlichen Daten der Teilnehmenden durch den Veranstalter im Rahmen des Wettbewerbs sind der gesonderten datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung (§4) vorbehalten.

 

Was bedeutet das alles für mich?

  •  Du bist und bleibst der Urheber deines Textes und wirst namentlich bei der Veröffentlichung deines Textes genannt.
  • Du räumst uns Nutzungsrechte an deinem Text ein. Du darfst deinen Text aber weiterhin bei anderen Schreibwettbewerben einreichen oder in sonstiger Form veröffentlichen.
  • Du erhältst einen Ama…on-Gutschein im Wert von 20€, wenn dein Text zum besten in deiner Kategorie gekürt wurde.
  • Die Glückspilze Kinderbetreuung GmbH darf deinen Text in den oben beschriebenen Formen nutzen, ohne dich um Erlaubnis fragen zu müssen.
  • Wird dein Text nicht veröffentlicht, bekommst du alle Rechte wieder und darfst mit deinem Text verfahren wie du möchtest.

 Wieso muss ich Nutzungsrechte an den Veranstalter abtreten? 

  • Um deinen Text veröffentlichen zu können, benötigen wir deine Zustimmung. Dies verbirgt sich hinter „Nutzungsrechten“.

 

§ 3 Auswahl und Preise

(1) Die Auswahl der Gewinner erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst werden alle eingereichten Texte auf formale Korrektheit überprüft (§1 (7)). Danach bewertet das Team des Veranstalters alle formal korrekten Texte anhand eines Punktesystems. Die Bewertungskriterien sind u.a. die Klassenstufe sowie das Alter der Autoren. Die Einsendungen werden je nach Alter und Klassenstufe in drei Kategorien eingeteilt: Grundschule, Klasse 5-7, Klasse 8-10. Der Veranstalter behält sich vor, die Bewertungskritierien und die Kategorien vor Einsendeschluss des Wettbewerbs - auch in Anbetracht der Anzahl der bis dahin eingegangenen Texte je Kategorie - anzupassen.

Die ca. 30 besten Texte werden zur finalen Bewertung an die Jury bestehend aus dem Team der Glückspilze Kinderbetreuung sowie noch zu benennenden Gästen weitergeleitet. Die genaue Zusammensetzung der Jury wird vor Ablauf des Einsendeschlusses auf www.glueckspilze-oftersheim.de bekanntgegeben. Die Bewertung der Texte erfolgt anhand eines Punktesystems, welche die einzelnen Jurorinnen und Juroren zur individuellen Bewertung der einzelnen Texte verwenden. Die Jury trifft ihre eigene und unabhängige Auswahl. 

Die drei Teilnehmenden, deren Texte in ihrer Kategorie die höchsten Bewertungen erhalten haben, werden vom Veranstalter persönlich, entweder per Telefon oder per E-Mail, über die Entscheidung der Jury benachrichtigt (voraussichtlich Ende April 2020). Zudem werden die drei Gewinner auf der Homepage des Veranstalters veröffentlicht.

(2) Der beste Text je Klassenstufe erhält einen Ama...on-Gutschein in Höhe von 20€. Der Preis wird durch den Veranstalter gestellt. Er steht in keinerlei rechtlicher Beziehung zu Ama...on und hat keinerlei rechtliche Vorteile durch die Auswahl dieses Anbieters.

(3) Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, final und bindend.

(4) Sollten die Autoren der drei besten Texte auf keinem der in § 3 genannten Wege erreichbar sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, nach einer angemessenen Notifizierungsfrist [14 Tage] den Text mit der nächstbesten Bewertung zu nominieren.

(5) Die Ergebnisse der beiden Bewertungsrunden werden den Teilnehmenden nicht zur Verfügung gestellt.

(6) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt abzubrechen, zu ändern oder zu ersetzen, wenn er nach alleinigem Ermessen nicht wie festgelegt durchgeführt werden kann.

 

§ 4 Persönliche Daten und Datenschutz

(1) Für die Teilnahme an „Geschichten gegen Langeweile“ ist die Angabe und Erhebung von persönlichen Daten notwendig. Der/Die Teilnehmende versichert, dass die Angaben zur Person, insbesondere Vorname, Nachname, Alter und Emailadresse, wahrheitsgemäß und richtig sind.

(2) Jegliche Erhebung und Verarbeitung sowie Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck des „Geschichten gegen Langeweile“-Schreibwettbewerbs und im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzverordnung nach Art. 13 DSGVO. Weitere Informationen zu unseren allgemeinen Datenschutzrichtlinien findest du unter www.glueckspilze-oftersheim.de/impressum/haftungsausschluss-datenschutz

 

§ 5 Haftung

Der Veranstalter haftet für entstandene Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der/die Teilnehmende vertraut hat und vertrauen durfte.

 

§ 6 Bedingungen und Hinweise zu Plattformen Dritter

Insofern der Wettbewerb über eine von Dritten betriebene Plattform, wie z.B. Facebook angeboten wird, gelten folgende Teilnahmebedingungen:

(1) Das Verhältnis zwischen dem Veranstalter, den Teilnehmenden und der von Dritten betriebenen Plattform wird durch die Datenschutzregeln und die Nutzungsbedingungen des Plattformbetreibers bestimmt (z.B. www.facebook.com/privacy und www.facebook.com/terms.php).

(2) Die Teilnehmenden des Wettbewerbs können etwaige Ansprüche (z.B. auf Datenlöschung oder Auskunft) nur gegenüber der von Dritten betriebenen Plattform als Verantwortliche und nicht gegenüber dem Veranstalter geltend machen, soweit die Ansprüche auf ihrer Teilnahme am Wettbewerb oder ihrem Gebrauch einer Applikation dieser Plattformen beruhen.

(3) Die Teilnehmenden erkennen an, dass weder der Wettbewerb noch die Organisation von der dritten Plattform unterstützt, gesponsert oder organisiert wird oder in Verbindung zu der dritten Plattform steht.

(4) Daten und Informationen, welche durch die Teilnahme am Wettbewerb oder den Gebrauch der Applikation durch die Teilnehmenden erhoben oder mitgeteilt werden, werden dem Veranstalter und nicht der dritten Plattform zur Verfügung gestellt.

(5) Alle Hinweise und Anfragen in Bezug auf den Wettbewerb sind an den Veranstalter zu richten – und nicht an die dritte Plattform.

 

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende von „Geschichten gegen Langeweile“ aus wichtigem Grund auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn ein Teilnehmender sich durch Manipulationen Vorteile verschafft oder zu verschaffen versucht oder sich unerlaubter Hilfsmittel bedient.

(2) Der Veranstalter kann Teilnehmende im Sinne des § 7 Abs. 1 nachträglich vom Wettbewerb ausschließen, Gewinne aberkennen oder zurückfordern.

(3) Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen. Einzig anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht zwingende Vorschriften des Verbraucherschutzes etwas anderes vorsehen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(4) Bei Rückfragen ist der Veranstalter unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen: Glückspilze Kinderbetreuung GmbH, Ansprechpartner: Manuela König, info@glueckspilze-oftersheim.de, 06202 9560787

 

Kinderkrippe Glückspilze

Werderstraße 1

68723 Oftersheim

 

info@glueckspilze-oftersheim.de

06202 9702177

06202 9560787

Kein Pilz ist zu klein,

um nicht auch ein Glückspilz zu sein

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